Home Session 2014 Unsere Berichterstattung war RECHTENS!

Unsere Berichterstattung war RECHTENS!

Wie sicherlich dem ein oder anderen noch geläufig, haben wir im November und Dezember des vergangenen Jahres über eine angebliche „Nachfolgeverstaltung“ der Närrischen Hitparde des WDR berichtet. Doch kaum hatten wir uns in den Sachverhalt eingearbeitet, wurden die restlichen Aufzeichnungen sowie auch die TV-Austrahlung abgesagt. Wir haben damals unseren letzten Absatz mit folgendem Satz beendet: „Aber wir befürchten, dass wir – anders als bei der Titanic – noch lange nicht am Ende der Geschichte sind …“ – und genauso sollte es dann auch kommen!

Bereits mit Datum vom 9. Dezember 2013 erhielten wir von einer Rechtsanwaltskanzlei eine Abmahnung in dieser Sache, die aber wegen einer fehlenden Vollmacht bei uns wenig Beachtung fand. Der Höflichkeit halber haben wir den Anwälten dann per eMail geantwortet und ein paar sachliche Fehler in der Abmahnung klar gestellt. Diese Abmahnung hat die Gegenseite in einer Flut von Spam-Postings an Hunderte von Facebook-Seiten dazu genutzt, unseren Ruf zu schädigen, was sich aber für die beiden Verantwortlichen noch als Bummerang erweisen sollte.

Mit Datum vom 17. Januar 2014 flatterte hier eine Schadenersatzforderung auf den Tisch: Rund 65.000 € (!) forderten die beiden „TV-Produzenten“ als Schadenersatz. Enthalten in der Schadenersatzforderung waren dabei nicht nur die beiden bereits erfolgten Veranstaltungen in Weisweiler und Hennef, sondern auch die Prinzenproklamation (!) der Beiden sowie ein fiktiver Schaden für die zukünftigen Veranstaltungen, der allein weit über 50.000 € (!) ausmachte. Per Telefax wurde der Anspruch fristgerecht von uns zurück gewiesen.

Am 26. März 2014 ging dann hier eine Klage vor dem Landgericht Köln (Az. 28 O 111/14) ein. Die Klageschrift datierte vom 6. März 2014 – und barg die ein oder andere Überraschung: Von zwei Klägern blieb nun nur noch eine Klägerin übrig. Der zweite Kläger hatte seine Forderungen in der Sache an die Klägerin abgetreten. Und der Streitwert der Klage belief sich nun auf „nur“ noch 11.250,00 €.

Gemeinsam mit der Klage erhielten wir eine Ladung zu einem „ersten frühen Termin“. Gemeinsam mit unserer Anwältin, die auf Medien- sowie Kunst- und Urheberrecht spezialisiert ist, nahmen wir an dem Termin teil. In einer relativ kurzen Verhandlung, zu der die Klägerin selbst nicht erschien und nur durch ihren Anwalt vertreten wurde, wurde von Seiten der mit drei Richtern besetzten Pressekammer Klartext gesprochen:

Für den geltend gemachten Vermögensschaden (Schadenersatz) sehen die Richter keinen ersatzfähigen Schaden, „da die Klägerin die hier geltend gemachten Aufwendungen indes vor den Veranstaltungen und vor der Berichterstattung durch den Beklagten tätigte“. Daher fehle es an einer „Kausalität der Berichterstattung […] für die Vermögensverschlechterung bei der Klägerin“. Mit anderen Worten: Das Geld für die TV-Aufzeichnung hätte man sowieso ausgeben müssen, auch wenn es keine Berichterstattung unsererseits gegeben hätte.

Ferner sah das Gericht keinen Zusammenhang zwischen unserer Berichterstattung und einer eMail des „Deutschen Musik Fernsehen“ (DMF), in der der TV-Sender am 12. Dezember 2013 eine Ausstrahlung der vorliegenden Folgen der Sendung wegen „schlechter Presse“ aufkündigte. Die Klägerin hatte in ihrer Klage übrigens nur einige wenige Passagen unserer Berichterstattung bemängelt. Hierzu erklärte das Gericht, dass allein hierdurch schon keinerlei Anspruch gegen uns entstehen würde, „weil die Klägerin weite Passagen der insgesamt kritischen Berichterstattung durch den Beklagten nicht angreift“. Das Gericht schloss daraus, dass „Teile der kritischen Äußerungen nicht zu beantstanden“ gewesen wären und deshalb ggfs. eine „Absage der Ausstrahlung […] auch auf diese – von der Klägerin hingenommenen – Äußerungen zurückzuführen“ seien.

In diesem Zusammenhang muss klar gestellt werden, dass das DMF – auch nach der Auffassung des Gerichtes im Rahmen der mündlichen Verhandlung – kein „TV-Sender im eigentlichen Sinne“ ist. Das DMF ist eher mit einem „offenen Kanal“ im Radio zu vergleichen: Externe Produzenten produzieren auf eigene Kosten entsprechende Sendungen und refinanzieren sich dabei über Kartenverkauf und Sponsoren. Das DMF stellt dann die Sendeplattform zur Verfügung und finanziert sich dabei über Werbeblöcke innerhalb der Sendungen. Es gibt keinerlei Zahlungen vom DMF an die Produzenten oder umgekehrt! Eine angekündigte Ausstrahlung auf center.tv war übrigens später kein Thema mehr. Angebliche eMails dieses Senders konnte die Klägerin im Prozess nicht vorlegen.

Alles in allem bleibt festzustellen, dass die Klage für die Klägerin nur zusätzliche Kosten in nicht unerheblicher Höhe gebracht hat. Neben den Gerichtskosten und den Kosten für die Vertretung durch ihren eigenen Rechtsanwalt kommen auf die Klägerin auch die Kosten für die Inanspruchnahme unserer Rechtsanwältin zu. Rein theoretisch stünden uns sogar noch Schadenersatzansprüche wegen der erfolgten Rufschädigung durch die Klägerin und ihren Ehemann zu. Wir sind aber durchaus bereit, auf diesen Schadenersatz zu verzichten, solange die sowieso fälligen Kosten für unsere Anwältin zeitnah ausgeglichen werden.

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