Home Session 2019 Kölns älteste Karnevalsgesellschaft verbietet ihren 200 Senatoren den Mund

Kölns älteste Karnevalsgesellschaft verbietet ihren 200 Senatoren den Mund

Kölns älteste Karnevalsgesellschaft verbietet ihren 200 Senatoren den Mund
Foto: tsc.komm Thomas Schulz

Kölns älteste Karnevalsgesellschaft, die GROSSE von 1823, verbietet ihren über 200 Senatoren den Mund. Senatspräsident Bernd Cordsen erläuterte auf den Senatsabenden am 5. April und am 3. Mai 2019 in der Ex-Vertretung, dass ab sofort ausschließlich der Präsident selbst oder der Pressesprecher mit Journalisten sprechen sollten. Dabei wurden die Portraitbilder zweier bekannter Redakteure des DuMont-Verlags im Power-Point-Format präsentiert.

Zur gleichen Zeit schloss der Vorstand der „Mutter aller Kölner Karnevalsgesellschaften“ erstmals seit Jahrzehnten einstimmig einen Ratsherrn aus der Gesellschaft aus. Er habe, so der Vorstand unter Führung von Univ.-Prof. Dr. Dr. Joachim E. Zöller, „das Ansehen und die hohe Reputation unseres Ehrensenators Wolfgang Bosbach öffentlich geschädigt“ und „insofern durchgreifend auch das Ansehen der Gesellschaft“.

Dieser Ratsherr ist interessiertes Mitglied des 1. FC Köln. Mitte März 2019 hatte er in den sozialen Medien öffentlich nachgefragt, „was genau würde ihn (Wolfgang Bosbach) dazu qualifizieren, einen Profi-Fußball-Bundesligisten nachhaltig zu führen?“. Bosbach selbst, Ehrensenator der GROSSEN von 1823 und Träger des Halsordens der Gesellschaft mit Brillanten, sieht sich weder beschwert noch beleidigt. Vielmehr ermunterte der den Ratsherren auf Nachfrage: „… kritisieren und kommentieren Sie nach Herzenslust“.

Der nunmehr ausgeschlossene Ratsherr und ehemalige Pressesprecher der GROSSEN von 1823, Thomas Schulz (im Foto rechts, mit Peter Brings von der Band BRINGS), kommentiert: „Das Recht auf freie Rede ermöglicht erst die Privilegien der Karnevalisten und es prägt den Charakter unseres Fastelovends. Diese Repressalie ist herablassend gegenüber den Ehrensenatoren und Senatoren, ein Affront insbesondere gegenüber den Ehrensenatorinnen“. Zumal der Vorstand bekräftige, auch künftig in dieser Art und Weise Ehrensenatoren „zu schützen und das Ansehen der Grossen zu wahren“. Dies gelte insbesondere für den anstehenden Wahlkampf der Oberbürgermeisterin und Ehrensenatorin Henriette Reker.

Damen steuerrechtlich schädlich

Der Vorstand der GROSSEN von 1823 hält dem Ratsherrn außerdem vor, dass er nach der Sessionseröffnung beim GROSSEN Kölschen Countdown am 11.11.2018 im Tanzbrunnen Beitrittserklärungen von Damen auf dem Formblatt der Herrengesellschaft an den Vorstand weitergeleitet hat. Der Ratsherr habe „damit öffentlich Kritik an den Grundfesten unserer Gesellschaft“ geübt, „wenn nicht sogar eine Schädigung in steuerrechtlicher Sicht angestrebt“.

Nach 192 Jahren hatte der Vorstand von Kölns erster Karnevalsgesellschaft selbst im Jahr 2015 mit der damaligen Sozialdezernentin der Stadt Köln, Henriette Reker, unvermittelt die erste Frau zur Ehrensenatorin ernannt. Ein Jahr später würdigte er die Schirmherrin des GROSSEN Kölschen Countdowns, Hedwig Neven DuMont, ebenfalls als Ehrensenatorin.

Festkomitee-Abgabe zunächst vorenthalten

Hedwig Neven DuMont ist somit Schirmherrin der Veranstaltung, für die der Vorstand der GROSSEN von 1823 nach allgemeinem Verständnis im Kölner Karneval dem Festkomitee Kölner Karneval in den Jahren nach dem ersten GROSSEN Kölschen Countdown im Jahr 2013 die vereinbarte Festkomitee-Abgabe zunächst vorenthalten hat.

Als gesellschaftsinternes Schiedsgericht hat der Ehrenrat der GROSSEN von 1823 die Berufung ohne mündliche Anhörung und ohne Begründung abgelehnt und „dem Ausschluss vom Thomas Schulz durch den Vorstand stattgegeben“.

(Quelle: Pressemitteilung der tsc.komm Thomas Schulz)

KOMMENTAR DER REDAKTION:

Zusammen mit der o. g. Pressemitteilung hat Thomas Schulz, der in der PR-Branche kein unbeschriebenes Blatt ist, den Schriftverkehr zwischen ihm und der K.G. „Die Grosse von 1823“ zur Verfügung gestellt. Wir haben uns diesen Schriftverkehr genau durchgelesen.

Die Vorwürfe gegen Thomas Schulz sind nach den uns vorliegenden Informationen ein schlechter Witz! Es handelt es sich bei den Aussagen im Bezug auf den ehemaligen Politiker Wolfgang Bosbach – übrigens eine echte rheinische Frohnatur, der auch über sich selbst Witze macht und über sich lachen kann – um eine durch das Grundgesetz geschützte Meinungsäußerung. Dieses hat auch Bosbach erkannt. Nur die Gesellschaft scheint das nicht zu erkennen und hat nun anhand dieser Lapalien beschlossen, das verdiente Vereinsmitglied Thomas Schulz aus der „ältesten Kölner Karnevalsgesellschaft“ auszuschließen.

Sofern die weiteren Informationen, die Schulz am 9. Mai diesen Jahres an die Mitglieder des Ehrenrats gesendet hat, zutreffend sind, hat die Gesellschaft ganz andere Probleme: Offenbar hat der Präsident und 1. Vorsitzende der K.G. „Die Grosse von 1823“ e. V. Behauptungen über Äußerungen Dritter aufgestellt, die nicht der Wahrheit entsprechen. Außerdem soll der Präsident und 1. Vorsitzende der K.G. „Die Grosse von 1823“ e. V. in der abgelaufenenen Session in einem facebook-Post anlässlich einer Initiative des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn geäußert haben, dass, Zitat aus dem Schriftverkehr von Herrn Schulz, bei „Menschen mit homosexueller Neigung […], ihre Homosexualität […] als Entwicklungsstörung therapierbar“ wäre. „Wenn man dies wollte.“ Zitat Ende. Laut Schulz war dieses Zitat in der abgelaufenen Session bei zahlreichen Institutionen und auch in einigen Redaktionen ein Gesprächsthema. Und ja, alleine diese Äußerung des Präsidenten und 1. Vorsitzenden der Gesellschaft wäre ein echter Grund für ein erfolgreiches Vereinsausschlußverfahren. Aber wer will schon gerne die Hand absägen, die einen füttert …

Ebenfalls ein Unding ist es, auf einem Senatsabend (dazu muss man wissen, dass alle ordentlichen Mitglieder der Gesellschaft „Die Grosse von 1823“ sich „Senatoren“ nennen dürfen und dieser Abend bei anderen Gesellschaften wohl „Mitgliederstammtisch“ heißen würde …) quasi zur öffentlichen Hexenjagd auf zwei stadtbekannte Zeitungsredakteure aufzurufen und diese in Form von „Fahndungsfotos“ bzw. „Steckbriefen“ per Video-Beamer im Rahmen einer Power-Point-Präsentation den anwesenden Mitgliedern zu präsentieren. Und dies nur, weil diese beiden Redakteure das tun, wofür sie bezahlt werden – ihren Job! Es kann nicht sein, dass die Verantwortlichen der Gesellschaft ihren Mitgliedern verbietet, sich mit Journalisten zu unterhalten. Und dies, wie wir zwischenzeitlich erfahren haben, nicht nur im Bezug auf die Gesellschaft „Die Grosse von 1823 e. V.“, sondern allgemein – also auch für Angelegenheiten im beruflichen und privaten Umfeld!

Bei dem aktuellen Vorgang handelt es sich aber nicht um einen Einzelfall. Bereits in den letzten Jahren wurden Senatoren der K.G. „Die Grosse von 1823“ aus der Gesellschaft „gemobbt“ – diese haben aber ihren Fall nicht öffentlich gemacht. Wir wissen aber aus den Gesprächen mit diesen ehemaligen Mitgliedern, darunter auch ein ehemaliges Vorstandsmitglied, dass das Verhalten der Vereinsverantwortlichen kein Einzelfall ist …

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