Home Session 2018 Pferdeeinsatz beim Rosenmontagszug: PETA erstattet Anzeige gegen Verantwortliche des Festkomitees und Karnevalsgesellschaft „Treuer Husaren“

Pferdeeinsatz beim Rosenmontagszug: PETA erstattet Anzeige gegen Verantwortliche des Festkomitees und Karnevalsgesellschaft „Treuer Husaren“

Pferdeeinsatz beim Rosenmontagszug: PETA erstattet Anzeige gegen Verantwortliche des Festkomitees und Karnevalsgesellschaft „Treuer Husaren“
Symbolbild: pixabay.com

Beim diesjährigen Kölner Rosenmontagszug am 12. Februar wurden knapp 400 Pferde mitgeführt. Vergangene Woche erstattete die Tierrechtsorganisation PETA bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige gegen die für den Pferdeeinsatz Verantwortlichen des Festkomitees Kölner Karneval sowie gegen die Fahrer der verunglückten Kutsche der Karnevalsgesellschaft „Treuer Husar“. Während des Umzugs wurde den Tieren erhebliches, länger anhaltendes Leid zugefügt. Können Pferde ihrem natürlichen Fluchtinstinkt nicht nachkommen, geraten sie – wie auf dieser Veranstaltung – in Stress, Angst und Panik: Sie trippeln, scharren, steigen, schlagen mit dem Kopf, zittern, schwitzen stark oder reagieren sogar mit Flucht- oder Abwehrverhalten, was zu dem Pferdekutschenunfall mit mehreren Verletzten führte. PETA fordert ein sofortiges Verbot von Pferden bei Karnevalsumzügen.

„Die Verantwortlichen der Karnevalsvereine nehmen das Leiden der Tiere und sogar die Gefährdung von Menschen wegen eines falschen Traditionsbewusstseins in Kauf. Es ist längst erwiesen, dass Pferde in Extremsituationen – dazu zählt der Rosenmontagszug – unkontrollierbar sind und nur noch ihrem Fluchtinstinkt folgen“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA.

Die Pferde wurden nach den Vorgaben eines internen Regelwerks, den „Richtlinien zur Teilnahme von Pferden beim Kölner Rosenmontagszug“, auf die Veranstaltung vorbereitet. Dass dennoch zwei der Tiere durchgingen, zeigt erneut, dass die unberechenbaren Fluchttiere nicht für solche Veranstaltungen geeignet sind. Schon 1991 stellte das Oberlandesgericht Koblenz fest, dass unberechenbares Verhalten, etwa ein Ausbruch bei einem Karnevalsumzug, auch bei gewöhnlich „lammfrommen“ Pferden nicht ausgeschlossen werden kann (AZ 5 U 1812/90). 2015 wurden bei einem schweren Pferdekutschenunfall auf einem Volksfest in Troisdorf 26 Menschen teils schwer verletzt. Ein Sachverständigengutachten ergab, dass „die Pferde ihrem Fluchtinstinkt gefolgt seien – und auch vom Kutschbock mit Leinen und Peitsche nicht mehr für menschliche Kommandos empfänglich gewesen wären.“ [1]

Vor wenigen Wochen veröffentlichte PETA ein Video vom letztjährigen Kölner Rosenmontagszug, das bereits von 4,8 Millionen Internetnutzern gesehen wurde und die enorme Stressbelastung für die Tiere zeigt. Zwei Tage vor Weiberfastnacht veröffentlichte die Tierrechtsorganisation eine INSA-Meinungsumfrage unter NRW-Bürgern zum Einsatz von Pferden bei Karnevalsumzügen. Eine knappe Mehrheit – rund 47 Prozent der Befragten – sprach sich für ein Verbot von Pferden in Karnevalszügen aus. 45 Prozent der Menschen äußerten keine Bedenken.

[1] Schmitt, H. (2017): Staatsanwaltschaft zieht Klage zurück. Kutschenunfall in Troisdorf war nicht zu vermeiden. In: General-Anzeiger Bonn. Online abrufbar unter: http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/sieg-und-rhein/troisdorf/Kutschenunfall-in-Troisdorf-war-nicht-zu-vermeiden-article3575752.html.

(Quelle: Pressemitteilung von PETA)

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