Home Session 2021 Polizeiliche Einsatzbilanz zur Eröffnung der Karnevalssession

Polizeiliche Einsatzbilanz zur Eröffnung der Karnevalssession

Polizeiliche Einsatzbilanz zur Eröffnung der Karnevalssession

Anlässlich des gestrigen Einsatzes zur Sessionseröffnung (11. November) schritten die Polizeikräfte insgesamt 258 mal ein und erteilten 165 Platzverweise. 34 überwiegend alkoholisierte, teilweise randalierende Personen nahmen die Beamten in Gewahrsam. Von 112 Strafanzeigen beziehen sich 39 auf Körperverletzungen, 8 auf Widerstandshandlungen, 8 auf Sachbeschädigungen sowie 4 auf Taschendiebstähle. Einen 20 Jahre alten Taschendieb nahmen Polizisten gegen 15.20 Uhr am Quatermarkt fest. Der Mann steht zudem im Verdacht, sich illegal in Deutschland aufzuhalten. In 11 Fällen ermittelt die Polizei Köln derzeit im Zusammenhang mit angezeigten Sexualdelikten. Siebenmal sollen Frauen sexuell belästigt worden sein. In einem Fall ordnete ein Richter gegen einen 24-jährigen Mann die Hauptverhandlungshaft an. Darüber hinaus liegen der Polizei Köln vier Anzeigen zu mutmaßlichen Vergewaltigungen vor.

An der Einmündung Moltkestraße/Richard-Wagner-Straße versuchte gegen 0.30 Uhr (12. November) ein 29 Jahre alter E-Scooterfahrer, in Schlangenlinien zwischen einem vor ihm haltenden Fahrzeug der Polizei und einem Linienbus hindurchzufahren. Der hochalkoholisierte Kölnbesucher ignorierte Anhaltesignale der Polizei, fuhr gegen die geöffnete Beifahrertür des Polizeifahrzeugs, kam zu Fall und blieb unverletzt. Der Beifahrer verhinderte beim Aussteigen die Kollision mit dem E-Scooterfahrer durch einen Sprung zur Seite und zog sich dabei leichte Verletzungen zu. Eine Ärztin entnahm auf Anordnung der Polizisten dem 29-Jährigen eine Blutprobe. Seinen Führerschein stellten die Beamten sicher.

Weiterhin können sich die in dieser Bilanz dargestellten Kriminalitätszahlen noch verändern. Die Auflistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass noch weitere Anzeigen bei der Polizei Köln eingehen können, oder auch dass Delikte im Zuge der Ermittlungen anders eingeordnet werden müssen. Eine letztendlich abschließende Bewertung ist vielfach erst zu einem späteren Zeitpunkt und nach weiteren Ermittlungen möglich.

(Quelle: Pressemitteilung der Polizei Köln)